Rechtsprechung
   BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13755
BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96 (https://dejure.org/1997,13755)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 7 RAr 90/96 (https://dejure.org/1997,13755)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 7 RAr 90/96 (https://dejure.org/1997,13755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,13755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung eines Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern - Berücksichtigung des Zeitfaktors bei Bemessung eines Kurzarbeitergeldes - Bestimmung des Zeitfaktors im Sinne des § 69 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Funktion des § 69 Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 41/96

    § 69 AFG verfassungsgemaß

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Entspricht aber eine Wochenarbeitszeit von 37 Stunden nicht den tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Abweichung von der im MTV vorgesehenen Wochenarbeitszeit von 36 Stunden, verbleibt es gemäß § 69 AFG bei einer Berechnung des Kug nach der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand April 1997, § 69 Rz 24 mwN, und Bieback in Gagel, AFG, Stand Januar 1996, § 69 Rz 25).

    Daß diese Rechtsfolge verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Fortführung einer früheren Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98, 100 ff = SozR 4100 § 69 Nr. 1) ausführlich dargelegt; Raum für die vom Kläger verlangte verfassungskonforme Auslegung des § 69 AFG bleibt somit nicht.

    Schon vom traditionellen Leistungsspektrum und der Leistungsausgestaltung her kennt die Arbeitslosenversicherung nur eine begrenzte Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN); die Regelung des § 69 AFG findet im übrigen ihre Rechtfertigung in der gesetzgeberischen Zielsetzung einer sachnahen und praktikablen Leistungsbegrenzung.

    Die Begrenzung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit auf höchstens die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit soll nämlich verhindern, daß Betriebe, die keiner tariflichen Regelung über die Arbeitszeit unterliegen, leistungsrechtlich besser gestellt werden als Betriebe mit entsprechender tarifvertraglicher Regelung (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Durch die Begrenzung der Arbeitszeit iS des § 69 AFG wird die Kug-Berechnung standardisiert und an einem einheitlichen Sicherungsniveau ausgerichtet (vgl: BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 69 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wenn er aber hierfür die jeweils maßgebliche tarifliche Norm als Bemessungsgrenze übernimmt, ist eine größere Sachnähe und Beweglichkeit gesichert, als wenn er selbst eine eigenständige starre gesetzliche Höchstgrenze festlegte (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996, aaO).

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Daß diese Rechtsfolge verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Fortführung einer früheren Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. August 1974 (BSGE 38, 98, 100 ff = SozR 4100 § 69 Nr. 1) ausführlich dargelegt; Raum für die vom Kläger verlangte verfassungskonforme Auslegung des § 69 AFG bleibt somit nicht.

    Wie bereits der Senat in seiner Entscheidung vom 29. August 1974 ausgeführt hat, liegt es "angesichts der Aufgabe der Tarifautonomie und des Gegengewichtsprinzips" nahe, tarifliche Regelungen als Anzeichen konjunktureller Normallagen anzusehen; § 69 AFG gewährleistet, daß das Kug keinesfalls von Hochkonjunktur beeinflußte Arbeitsbedingungen festschreibt (BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1).

    Durch die Begrenzung der Arbeitszeit iS des § 69 AFG wird die Kug-Berechnung standardisiert und an einem einheitlichen Sicherungsniveau ausgerichtet (vgl: BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 69 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält die allgemeine Weisung an den Gesetzgeber, "Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden" zu behandeln (vgl nur BVerfGE 90, 226, 239).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 90, 226, 239 mwN).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Was sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich erscheint, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (vgl nur BVerfGE 75, 108, 157).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Der unterschiedlichen Weite des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums entspricht eine abgestufte Kontrolldichte bei der verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl nur BVerfGE 92, 365, 407 und 92, 53, 69).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Der unterschiedlichen Weite des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums entspricht eine abgestufte Kontrolldichte bei der verfassungsrechtlichen Prüfung (vgl nur BVerfGE 92, 365, 407 und 92, 53, 69).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Ob dies der Fall ist, hat der Senat mangels entsprechenden Vorbringens der Beteiligten nicht zu prüfen (BSGE 56, 45, 50 f [BSG 15.11.1983 - 1 S 10/82] = SozR 2200 § 70 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14; kritisch hierzu allerdings der 11. Senat im Urteil vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 75/96 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 121/89

    Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei verlängerter regelmäßiger Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Durch die Begrenzung der Arbeitszeit iS des § 69 AFG wird die Kug-Berechnung standardisiert und an einem einheitlichen Sicherungsniveau ausgerichtet (vgl: BSGE 38, 98, 102 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 69 Nr. 1; BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 41/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 20/92

    Vergütete Mehrarbeitsstunde - Kurzarbeiter-Gewährungszeitraum - Zeitumstellung -

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Diese Ansprüche macht die Klägerin als Prozeßstandschafterin der betroffenen Arbeitnehmer (vgl: BSGE 38, 94, 95 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 65 Nr. 2) für den Zeitraum vom 1. bis 31. August 1993 geltend.
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

    Auszug aus BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 90/96
    Revisibel wären die Ausführungen des LSG zum MTV somit nur, wenn bewußt und gewollt inhaltlich gleiche Vorschriften außerhalb Nordrhein-Westfalens vereinbart wären (vgl: BSGE 50, 121, 123 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSGE 55, 115, 116 = SozR 1500 § 162 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14).
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 75/96

    Bemessung von Arbeitslosenhilfe unter der Berücksichtigung von in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht